Kompetenzen
Baulicher Schallschutz

Gemäß Landesbauordnung muss zum Schutz von Aufenthaltsräumen ein Mindestschallschutz nachgewiesen werden. Darüber hinaus kann aber auch ein zusätzlicher erhöhter Schallschutz vereinbart werden. Je nach Anforderungsprofil werden die erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen abgestimmt und festgelegt.
Das können wir für Sie tun:
KOMPETENZEN IM ÜBERBLICK