Kompetenzen

Baulicher Schallschutz

Baulicher Schallschutz

Der Schallschutz in Gebäuden trägt maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden des Menschen bei. Aufgabe des Schallschutzes ist es daher,
die Nutzer eines Gebäudes vor Geräuschen aus benachbarten Räumen, oder von außen zu schützen.

Dipl.-Ing. Wolfgang Weese Schallschutz
Dipl.-Ing. Wolfgang Weese Schallschutz

Gemäß Landesbauordnung muss zum Schutz von Aufenthaltsräumen ein Mindestschallschutz nachgewiesen werden. Darüber hinaus kann aber auch ein zusätzlicher erhöhter Schallschutz vereinbart werden. Je nach Anforderungsprofil werden die erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen abgestimmt und festgelegt.

Das können wir für Sie tun:

  • Beratung
  • Erstellung der Schallschutznachweise
  • Bauüberwachung und Bescheinigung als Nachweisberechtigte

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